Rentenversicherung

Warum sollten Sie privat für den Ruhestand sparen?
Sind Sie erwerbstätig und gehören dem obligatorischen Sozialversicherungssystem an?
Die folgende Alterung der Bevölkerung belastet das Sozialversicherungssystem zunehmend, immer weniger im erwerbsfähigen Alter müssen immer mehr Rentner unterstützen. Dies führt zu einem stetigen Rückgang der Renten. In den Jahren 1990-2010 verringerte sich die durchschnittliche Bruttorente in Deutschland von 50,2% auf 43,7% des vor der Pensionierung erzielten Bruttoeinkommens. Mit der gegenwärtigen demografischen Entwicklung wird die durchschnittliche Bruttorente bis 2030 um geschätzte 20% sinken.
Führen Sie ein Geschäft?
Personen, die in Deutschland ein Unternehmen führen, sind grundsätzlich von den Sozialversicherungspflichten befreit. Dies bedeutet auch, dass sie keinen Anspruch auf staatliche Altersleistungen haben. Sie müssen sich im Rentenalter selbst um ein angemessenes Einkommen kümmern.
Unser Unternehmen bietet unter anderem:
klassische private Rentenversicherung
Rentenversicherung auf Basis von Investmentfonds
Rentenversicherung mit staatlichen Zuschüssen (Riester-Rente):
Vor allem an Arbeitnehmer gerichtet, obligatorische soziale Sicherheit. Staatliche Subventionen bestehen aus den sogenannten Grundzulage (ab 2018 175 Euro / Jahr pro Erwachsener) und an die sogenannten Kinderzulage (185 Euro / Jahr für jedes berechtigte Kind; 300 Euro / Jahr für Kinder ab 2008). Voraussetzung für den Erhalt eines vollen Zuschusses ist die Zahlung einer jährlichen Prämie von mindestens 4% des jährlichen Bruttoeinkommens abzüglich der Höhe der fälligen Subventionen. Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 60 €.
Vor allem an Arbeitnehmer gerichtet, obligatorische soziale Sicherheit. Staatliche Subventionen bestehen aus den sogenannten Grundzulage (ab 2018 175 Euro / Jahr pro Erwachsener) und an die sogenannten Kinderzulage (185 Euro / Jahr für jedes berechtigte Kind; 300 Euro / Jahr für Kinder ab 2008). Voraussetzung für den Erhalt eines vollen Zuschusses ist die Zahlung einer jährlichen Prämie von mindestens 4% des jährlichen Bruttoeinkommens abzüglich der Höhe der fälligen Subventionen. Der jährliche Mindestbeitrag beträgt 60 €.
Beispiel: eine Familie mit 3 Kindern (das jüngste Kind, geboren 2008), Jahreseinkommen des Ehemanns (Arbeitnehmer) 40.000 € brutto, arbeitslose Ehefrau
4% von 40.000 € = 1.600 €
max. Ehemannzuschuss (pro Jahr): 175 € + 185 € + 185 € + 300 € = 845 €
max. Höhe des Frauenzuschusses (pro Jahr): 175 €
Ehemannbeitrag: 1.600 € – 845 € = 755 € (pro Jahr)
Höhe des Beitrags der Frau: 60 € (pro Jahr)
Um einen vollen Zuschuss von 1.020 € zu erhalten, muss die Familie eine Prämie von 815 € pro Jahr, d. H. 67,92 € / Monat, für die Versicherung zahlen.
- Rentenversicherung mit Steuervergünstigungen (Rürup-Rente):
Hauptsächlich an Personen gerichtet, die ein Unternehmen führen. Versicherungsprämien können von Jahr zu Jahr in zunehmendem Maße in die Steuerabrechnung einbezogen werden. Für 2014 sind es 78%, letztendlich wird es 2030 möglich sein, 100% der Versicherungsprämien einzubeziehen. Der Höchstbetrag der steuerpflichtigen Beiträge beträgt 20.000 EUR / Jahr (bei Ehen 40.000 EUR / Jahr).
Beispiel: eine Person, die ein Unternehmen führt, Einkommenssteuer ca. 30%, Versicherungsprämie 300 € / Monat:
Jahresprämie: 300 € * 12 = 3.600 €
Betrag, der in Ihre Steuererklärung aufgenommen werden kann (Stand 2014): 78% von 3.600 € = 2.808 €
Jährliche Einsparung: 30% ab 2.808 € = 842,40 €
Durch die Zahlung einer monatlichen Versicherungsprämie von 300 € kann der Versicherte 2.808 € in die Steuererklärung aufnehmen, was ihm bei einer angenommenen Steuer von rund 30% eine jährliche Steuerersparnis von 842,40 € ergibt.