Krankenversicherung

PLDF-Makler

Ab dem 1. Januar 2009 müssen alle in Deutschland registrierten Personen krankenversichert sein. Menschen mit sogenannten Ein Zentrum lebenswichtiger Interessen (z. B. in den meisten Fällen hier tätige Personen – Gewerbe) ist verpflichtet, einen staatlichen Versicherungsvertrag bei einer ausgewählten gesetzlichen Krankenversicherung oder eine Vollvollversicherung bei einem ausgewählten privaten Versicherer abzuschließen, der zur Geschäftstätigkeit befugt ist Deutschland.

Die vollständige private Krankenversicherung muss auch die geltenden Pflichtversicherungsanforderungen nach §193 VVG erfüllen. Es muss auch um die Pflegepflichtversicherung in Deutschland erweitert werden.

Das Versäumnis, eine obligatorische Krankenversicherung abzuschließen, kann viele negative Folgen haben. Das wahrscheinlich leichteste davon ist möglicherweise die Notwendigkeit einer Überzahlung überfälliger Beiträge ab dem Zeitpunkt, an dem die Versicherungsverpflichtung entsteht.

Im Rahmen der Vollkrankenversicherung kooperiert unser Unternehmen mit ausgewählten Krankenkassen (einschließlich Techniker Krankenkasse, DAK, BKK Pflaz) und mit der Mehrheit der in Deutschland tätigen Privatversicherer.

Wir beraten Sie unter anderem:

  • Sind Sie in Deutschland krankenversichert?
  • Welche Versicherung ist für Sie besser: privat oder staatlich / familiär?
  • wie Sie sich trotz einer Geschäftstätigkeit bei der Krankenkasse versichern können
  • In diesen Fällen ist es nicht erforderlich, die ausstehenden Beiträge zu zahlen