Voraussetzungen für die obligatorische Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland

Published by Piotr Sowada on

PLDF-Makler

Prüfen Sie, ob Ihre Versicherung die Anforderungen für eine Versicherung in Deutschland erfüllt

Zu den Versicherungen, die mit Sicherheit die Anforderungen der Kranken- und Pflegeversicherung in Deutschland erfüllen, gehören:

  • Deutsche Krankenversicherung Vollversicherung inkl. Pflegepflichtversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung inkl. Pflegepflichtversicherung
  • Polnische staatliche Krankenversicherung in der Nationalen Krankenkasse (sofern die versicherte Person berechtigt ist, diese während ihres Aufenthalts in Deutschland zu nutzen)

Keine polnische Privatversicherung wie PZU Wojażer, Allianz Globetrotter oder Warta Travel erfüllt diese Anforderungen.

Diese Anforderungen werden auch von der privaten deutschen Krankenversicherung, der Auslandsreiseversicherung, nicht erfüllt. Die bekanntesten Tarife von Unternehmen wie: Hanse Merkur, Care Concept, BDAE, Victoria, DAS. Es richtet sich an ausländische Gäste, die vorübergehend nach Deutschland kommen.

Wenn Ihr Versicherungsmakler beabsichtigt oder Ihnen eine der beiden oben genannten Versicherungen verkauft und Ihnen versichert, dass dies ausreicht, um Ihre Krankenversicherungsverpflichtung zu erfüllen
Bitten Sie ihn, eine der folgenden Erklärungen zu unterschreiben. Nur dann können Sie ihn bei falschen Ratschlägen zur Verantwortung ziehen:

Erklärung: Polnische Privatversicherung

Erklärung: Auslandsreiseversicherung – polnische Fassung

Erklärung: Auslandsreiseversicherung

Chcesz dowiedzieć się więcej na temat wymogów obowiązkowego ubezpieczenia w Niemczech? Przeczytaj artykuły:

Artikel 1: Polnische Privatversicherung

Artikel 2: Auslandsreiseversicherung (in Entwicklung)

Artikel 3: Polnische staatliche Versicherung im Nationalen Gesundheitsfonds (in Vorbereitung)

Wenn die angegebenen Informationen Ihre Frage nicht beantwortet haben, welche Versicherung sollten Sie abschließen, um Ihrer Verpflichtung nachzukommen, wenden Sie sich bitte an einen unserer Berater.

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