Stornierung ausstehender Beiträge zur obligatorischen Krankenversicherung

Am 1. August 2013 trat das Gesetz in Kraft, das darauf abzielt, die soziale Belastung durch Rückstände bei der Krankenversicherung, die sich aus der Einführung der allgemeinen Versicherungspflicht in Deutschland ergibt, zu beseitigen – Gesetz zur behinderten Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung. Das Gesetz gilt für Personen, die in Krankenkassen versichert und privat versichert sind. Dies gilt sowohl für Versicherte als auch für Personen, die die Krankenversicherungspflicht noch nicht erfüllt haben. Nachfolgend sind die wichtigsten Bestimmungen des Gesetzes aufgeführt.
Personen, die bis zum 31.12.2013 Krankenversicherungsanträge (staatlich oder privat) stellen, müssen für den Zeitraum, in dem sie der Versicherungsverpflichtung nicht nachgekommen sind, keine überfälligen Beiträge zahlen. Bei der staatlichen Versicherung gehört eine zusätzliche Bedingung für die Befreiung von überfälligen Beiträgen einer Gruppe von Personen mit staatlicher Versicherungspflicht. Wer zu dieser Gruppe gehört, unterliegt den einschlägigen Gesetzen. Die Verpflichtung zur staatlichen Versicherung besteht ab dem 01.04.2007. Bisher mussten Personen, die der Verpflichtung nicht nachkamen, mit der Notwendigkeit rechnen, ab dem Zeitpunkt der Verpflichtung die vollen Beiträge zurückzuzahlen. Dies bedeutete Rückstände von bis zu über 20.000. Euro. Die überfälligen Zahlungen in der privaten Versicherung waren geringfügig niedriger, die vorherigen Gesetze sahen eine Überzahlung von bis zu 15 monatlichen Prämien vor.
Die Stornierung allgemeiner Schulden gilt nur für den Zeitraum vor Einreichung des Versicherungsantrags. Im Allgemeinen gilt dies nicht für Schulden, die während des Versicherungszeitraums entstanden sind und in denen die versicherte Person von Versicherungsleistungen profitieren konnte.
Das Gesetz sieht auch die Einführung eines Sondertarifs (des sogenannten „Notlagentarif“) für Personen vor, die mit Beiträgen zur privaten Krankenversicherung notorisch im Rückstand sind. Die Vorteile dieses Tarifs beschränken sich auf die Notfallbehandlung. Nach dem Ende des gesetzlichen Inkassoprozesses wird die versicherte Person automatisch in diesen Tarif überführt. Dank einer deutlich niedrigeren Prämie (ca. 100 € / Monat) ist der Kunde schuldenfrei und hat die Möglichkeit, die Schulden schneller abzuzahlen. Nach Tilgung der Schulden hat der Kunde das Recht, zum aktuellen Tarif zurückzukehren. Mit Zustimmung des Versicherten kann die Übertragung an „Notlagentarif“ auch rückwärts erfolgen, d. H. Bis der vollständige Versicherungsschutz ausgesetzt ist (sog. Ruhen der Versicherung – ab Verzug für mindestens 2 monatliche Beiträge wirksam). Dies bedeutet, dass Sie bestehende Schulden reduzieren können.
Welche Regeln gelten ab dem 01.01.2014?
Personen, die trotz Versicherungspflicht nach dem 31.12.2013 einen Antrag stellen, müssen erneut mit der Notwendigkeit rechnen, überfällige Beiträge für den Zeitraum ohne Versicherung zu zahlen. Die Krankenkassen haben die Möglichkeit, ihre Schulden teilweise zu stornieren. Zum Zeitpunkt des Schreibens sind keine Details darüber bekannt, wie hoch es sein kann. Es ist nicht möglich, die Zahlungsrückstände nach dem 31.12.2013 vollständig zu stornieren. Dies soll Menschen entmutigen, die sich beispielsweise erst nach einer Krankheit versichern werden.
Beispiel 1: Eine Person, die ab dem 1. April 2007 bei der Krankenkasse einer Krankenversicherung unterliegt (z. B. eine Person, die am 1. April 2007 keine Krankenversicherung hatte, die diese bis jetzt nicht hatte und vor kurzem bei der Krankenkasse als obligatorisch versichert war) beschäftigt). Wird spätestens bis zum 31.12.2013 ein Versicherungsantrag gestellt, werden die ausstehenden Beiträge vollständig abgeschrieben.
Beispiel 2: Eine Person, die ab dem 1. April 2007 bei der Krankenkasse einer Krankenversicherung unterliegt, die ab dem 1. Januar 2010 versichert ist und verpflichtet war, die ausstehenden Beiträge für den Zeitraum vom 1. April 2007 bis 31. Dezember 2009 zu zahlen. Ab dem Zeitpunkt der Versicherung befindet er sich notorisch im Rückstand für laufende Prämien und überfällige Prämien für den Zeitraum bis zum 31.12.2009. Eine Person kann einen Antrag auf Schuldenerlass stellen. Nicht bezahlte Beiträge und Strafzinsen für den Zeitraum bis zum 31.12.2009 werden vollständig abgeschrieben. Die Rückstände für den Zeitraum vom 01.01.2010 müssen noch gezahlt werden, nur der Betrag der überfälligen Strafzinsen wird von 5% auf 1% pro Monat gesenkt.
Beispiel 3: Eine privat versicherte Person zahlt keine Beiträge oder zahlt unregelmäßig. Ab dem Rückstand in min. Der Versicherungsschutz für 2 monatliche Prämien war auf Notfälle beschränkt. Nach dem neuen Gesetz wird eine solche Person nach Abschluss des gesetzlichen Inkassoverfahrens automatisch auf die sogenannte Person übertragen „Notlagentarif“ (Prämie ca. 100 € pro Monat). Mit Zustimmung des Versicherten kann dies auch rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Reduzierung des Versicherungsschutzes geschehen, wodurch die Schulden gegenüber dem Versicherer tatsächlich reduziert werden.
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