Privathaftpflichtversicherung – Haftpflichtversicherung im Privatleben

Die Privathaftpflichtversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden, die Dritten während des Privatlebens einer versicherten Person entstehen. Dies ist eine der wichtigsten Sachversicherungen in Deutschland.
Nach deutschem Recht ist die zivilrechtliche Haftung von Privatpersonen für entstandene Schäden in der Regel unbeschränkt. Deshalb hat diese Art von Schaden oft sehr schwerwiegende finanzielle Folgen. Die Versicherungskosten betragen nur ein paar Dutzend Euro pro Jahr für die ganze Familie, weltweit anwendbar, mit einer Versicherungssumme von mehreren bis mehreren Dutzend Millionen Euro. Relativ niedriger Preis für den Komfort einer Versicherung gegen unvorhersehbare Ereignisse.
Während es in Polen noch keine sehr beliebte Versicherung ist, sind in Deutschland etwa 80% der Einwohner versichert, was der größte Indikator in Europa ist. Dies zeigt sicherlich die Mentalität von Menschen, die diese Art von Ereignissen am häufigsten durch Versicherungen regulieren, normalerweise mit Hilfe von Experten, Anwälten usw., was die Schadenshöhe weiter erhöht.
Die Privathaftpflichtversicherung schützt vor Personenschäden (z. B. Kosten für die Behandlung von Personenschäden, Entschädigung für entstandene moralische Verluste – Schmerzensgeld), Sachschäden (Kosten für die Reparatur oder den Ersatz eines beschädigten oder zerstörten Gegenstands) und Sachschäden (z. B. Einkommensverlust durch vorübergehende Arbeitsunfähigkeit). verursacht durch Schäden). Eine sehr wichtige Funktion der Versicherung ist auch der Schutz vor unbegründeten Ansprüchen. In solchen Fällen ist die Versicherung Streitpartei und fungiert als eine Art Rechtsschutzversicherung.
Viele Menschen verbinden die Privathaftpflichtversicherung nur mit der „Hausversicherung“. Wahrscheinlich, weil es am häufigsten bei der Anmietung einer Wohnung benötigt wird. Nicht jeder ist sich dessen bewusst, aber wir unterzeichnen fast immer den Mietvertrag und verpflichten uns, diese Art von Versicherung abzuschließen. Der Mieter schützt auf diese Weise bei Schäden, die der Mieter in seiner Wohnung verursacht. Die Privathaftpflichtversicherung deckt jedoch wesentlich mehr Arten von Schäden ab. Nachfolgend finden Sie eine Beschreibung einiger von ihnen mit guten Versicherungstarifen:
- Beaufsichtigung fremder Kinder: SSchäden, die bei der unbezahlten Betreuung ausländischer Kinder entstehen (der Vormund ist in der Regel für Schäden verantwortlich, die durch von ihm betreute Kinder verursacht werden!).
- Teilnahme an Betriebspraktika: Schäden während der Schule, Schülerplatzierung usw.
- Gefälligkeitsschäden: Schäden, die bei der Bereitstellung unbezahlter Hilfe entstehen (z. B. nachbarschaftliche Hilfe beim Umzug).
- Schäden aus elektronischem Datenaustausch/ Internetnutzung: Schäden durch Nutzung des Internets (z. B. durch Versenden einer mit einem Virus infizierten E-Mail).
- Mietsachschäden: Schäden an Mietwohnungen (z. B. Schäden an Badewanne, Parkett, Küche).
- Regressansprüche von Sozialversicherungsträgern: Zum Beispiel Kosten für Behandlung und Rehabilitation nach Körperverletzungen (Krankenkassen oder private Krankenversicherer haben das Recht, dem Täter die Kosten für Behandlung und Rehabilitation der Verletzten in Rechnung zu stellen!).
- Verlust eigener/fremder Schlüssel: Schaden durch Verlust eigener oder fremder Schlüssel.
- Ausfalldeckung: Wenn der Versicherte selbst verletzt wurde und der Schadenstäter nicht ausreichend versichert ist und den Schaden nicht anderweitig decken kann, tragen die Kosten seine eigene Versicherung.
- Grobe Fahrlässigkeit: Deckung der Kosten für Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden (z. B. das Verlassen einer brennenden Kerze ohne Feuer, das ein Feuer in der Wohnung verursacht).
- Hüten fremder Hunde: Schäden durch ausländische Hunde ließen unbezahlte Pflege.
Ein Teenager, der zu leichtfertig Rad fährt, stößt eine ältere Frau auf dem Bürgersteig an und trägt Einkaufstaschen in beiden Händen. Die Frau fällt und erleidet einen Bruch der Hüfte und der rechten Hand. Der vom Versicherer des Täters gezahlte Gesamtbetrag betrug 44.500 €. Es umfasste unter anderem Krankheits- und Rehabilitationskosten der Krankenkasse, Entschädigung für die moralischen Verluste des Schmerzensgeldes, der Anwälte und Gutachter (Quelle: Versicherungsfälle des Jahres 2012, GDV).
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