Kfz-Versicherung in Deutschland

Bei einem Versicherungswechsel in Deutschland informieren sich die Versicherungsunternehmen über Rabatte. Die Höhe der Rabatte wird als angegeben SF-Klasse und hängt in erster Linie von der Anzahl der Jahre der vorherigen Versicherung, der Anzahl der Jahre des Führerscheins und der Höhe des verursachten Verkehrsschadens ab.
So übertragen Sie Rabatte aus Polen
Die meisten deutschen Versicherer bieten auch die Möglichkeit, Rabatte aus Polen zu übertragen. Das deutsche Beitragsberechnungssystem unterscheidet sich vom polnischen. 60% Rabatt aus Polen bedeutet nicht, dass wir in Deutschland die gleichen 60% bekommen. Darüber hinaus tauschen deutsche und polnische Versicherer Daten zu Rabatten nicht direkt aus. Um die Rabatte zu übertragen, müssen Sie eine deutsche Versicherungsbescheinigung über den Versicherungsverlauf aus Polen vorlegen. Wenn Sie viele Autos bei vielen Versicherern versichert haben, lohnt es sich, Zertifikate aller Versicherer einzureichen.
Deutsche Versicherer wandeln die Rabatte anhand der Zertifikate in das deutsche System um. Im Allgemeinen ist der Rabatt umso größer, je mehr Versicherungsjahre dokumentiert sind. Versicherungsjahre werden unter der Bedingung berechnet, dass seit der letzten Versicherung nicht mehr als 7 Jahre vergangen sind. Versicherungszertifikate müssen original sein, da deutsche Versicherer davon ausgehen, dass solche Zertifikate in Polen wie in Deutschland nur einmal ausgestellt werden. Zertifikate müssen in englischer Sprache ausgestellt oder ins Deutsche übersetzt werden.
Im Gegensatz zum polnischen System, bei dem Sie für eine beliebige Anzahl von Fahrzeugen die gleichen Rabatte erhalten können (Rabatte werden dem Fahrer zugewiesen), werden in Deutschland Rabatte in der Regel einem bestimmten Fahrzeug zugewiesen. Dies hat in erster Linie zur Folge, dass Sie keine Rabatte aus Polen auf ein noch genutztes und versichertes Auto übertragen können. Wenn Sie in diesem Fall den Rabatt übertragen möchten, müssen Sie das Auto verkaufen, auschecken oder beispielsweise an ein anderes Familienmitglied umschreiben.
Zweites Auto und mehr Fahrzeuge
Durch die Versicherung nachfolgender Autos in Deutschland erhalten wir im Allgemeinen nicht die gleichen Rabatte wie für das erste Auto. Andere Autos sind meist als sogenannte versichert Zweitwagen und Gerüst SF-Klasse 2, 3 oder sogar 5, dh min. 15% Rabatt.
Weitere Vereinfachungen bei der Bestimmung der SF-Klasse sind, wenn die Autos von einer Person oder den Ehepartnern benutzt werden. Dann ist das zweite Auto SF-Klasse in der gleichen Höhe wie das erste Fahrzeug möglich.
Sondertarife für Unternehmen
Es gibt spezielle Tarife auf dem Markt, die keine Rabatte erfordern und eine sehr günstige Versicherung bieten. ZB Tarife für spezielle Berufsgruppen, d. H. Bauunternehmen oder IT-Spezialisten. Sie bieten eine günstige Versicherung für Personen, die keine Ermäßigungen haben und einen kurzen Führerschein haben, für den normale Tarife sehr teuer wären.
Unternehmen oder Personen, die ein Unternehmen mit drei Autos führen, können mit Sonderrabatten rechnen: SF16 für den ersten Pkw, SF5 für den zweiten und SF2 oder SF3 für den Van.
Eine andere Möglichkeit, eine günstigere Versicherung abzuschließen, besteht darin, Rabatte von einer anderen Person zu übernehmen. Versicherungsunternehmen erlauben normalerweise die Übernahme von Rabatten von nahen Verwandten. Zu diesem Zweck muss ein Verwandter (z. B. einer der Eltern oder Großeltern) eine Rücktrittserklärung von Rabatten unterzeichnen.
Das Auto abmelden
Wenn ein Auto verkauft oder ausgecheckt wird, ist es in der Regel nicht erforderlich, den Versicherungsvertrag bei der betreffenden Versicherungsgesellschaft zu kündigen. Der Versicherungsvertrag wird automatisch gekündigt. Die zuständige Behörde informiert eine Versicherungsgesellschaft und das Finanzamt über das Auschecken eines Autos. Überbezahlte Versicherungs- und Kfz-Steuerbeiträge werden erstattet. Wir zahlen nur für die Zeit, als das Auto tatsächlich zugelassen wurde.
Es lohnt sich jedoch zu prüfen, ob die Prämie in der richtigen Höhe zurückgegeben wurde.
Wann kann ich die Versicherung ändern?
Im Gegensatz zu Polen entspricht in Deutschland das Versicherungsjahr dem Kalenderjahr. Dies bedeutet, dass es immer am 31. Dezember eines bestimmten Jahres endet. Die Versicherung verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht bis spätestens 30. November des Jahres gekündigt wird. Wenn Sie nicht beabsichtigen, den Versicherer zu wechseln, ist es nicht erforderlich, den Versicherer aufzusuchen und den Vertrag um ein weiteres Jahr zu verlängern, wie dies in Polen der Fall ist. Zum Jahresende lohnt es sich jedoch, die Angebote anderer Versicherungsunternehmen zu vergleichen. Die Prämiendifferenzen bei gleichem Versicherungsschutz können bis zu mehreren hundert Euro pro Jahr betragen.
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